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Notwendig

Haftungsausschlusserklärung:

Jeder Teilnehmer der Probefahrt verzichtet mit Antritt der Fahrt auf jegliche Haftungs-ansprüche gegenüber dem Veranstalter bei Verlust oder Beschädigung von Wertge-genständen sowie bei Personenschäden, die nicht auf ein grob fahrlässiges bzw. vor-sätzliches Handeln des Schiffsführers zurückzuführen sind. Alle Teilnehmer befreien den Veranstalter, den Bootsführer und alle weiteren beteiligten Personen, insbesondere Mitfahrer, von jeglicher Haftung, soweit nach den deutschen Gesetzen zulässig. 

Alle Teilnehmer der Probefahrt werden darauf hingewiesen, dass aufgrund von See-gang und hoher Bootsgeschwindigkeit starke Belastungen auf Knie, Rücken sowie Halswirbelsäule und Verletzungen dieser und anderer Körperteile auftreten können. Personen mit einschlägigen Vorerkrankungen/Vorschädigungen werden gebeten, sich das Mitfahren gründlich zu überlegen.
Teilnahmevoraussetzungen für alle Fahrgäste:
-    Mindestens normale physische und psychische Konstitution
-    Keine Schwangerschaft
-    Keine Rückenleiden oder Bandscheibenvorfall
-    Jeder Teilnehmer kann mindestens 30 Minuten in einem freien Gewässer  schwimmen.
-    Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Ich habe die Warnhinweise gelesen und verstanden. Mit meiner Unterschrift verzichte ich auf alle Ansprüche gegen den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen, insbe-sondere auch gegen den Bootsführer wegen Sach- und Personenschäden, die ich bei der Teilnahme an der Bootsfahrt erleide, soweit solche Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

Sollte ich selbst dem Bootsführer, anderen Teilnehmern der Fahrt oder dem Veran-stalter schuldhaft Sach- oder Personenschäden zufügen, hafte ich dafür im Rahmen der deutschen Gesetze, jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

In beiden vorstehenden Absätzen gilt die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Mir ist bekannt, dass es meine eigene Sache ist, zu klären, ob ich gegen die oben ge-nannten Risiken ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz habe.